Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014, statt.


Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.


Alle EU Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt aber müssen sich dafür (wenn sie es nicht schon zu einer vorherigen Wahl gemacht haben) bei der Gemeinde Nordstemmen melden und die Aufnahme ins Wahlregister beantragen.

Stichtag: 04.05.2014.